Nutzungsänderung
Soll eine bauliche Anlage oder ein Gebäude anders als ursprünglich genehmigt genutzt werden, ist vorher eine Baugenehmigung in Bezug auf die Nutzungsänderung zu beantragen.
Wesentlich ist eine Nutzungsänderung, wenn sie planungsrechtlich anders zu beurteilen ist und durch die neue Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen gestellt werden müssen oder können. Eine Änderung der Nutzung liegt z.B. vor, wenn genehmigter Wohnraum als Büro oder ein Einzelhandelsgeschäft als Arztpraxis genutzt werden soll. Im Falle von baulichen Veränderungen im Rahmen der Nutzungsänderung sind diese Teil des Genehmigungsverfahren und entsprechend zu berücksichtigen.
Gebühren:
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW). Für den Rohbauwert werden amtlich festgesetzte Durchschnittskosten abhängig von der Gebäudeart und dem Bauvolumen herangezogen.