Anmeldung
Unterrichtszeit, Gebühren und Anmeldung
Das Schuljahr der Musikschule läuft vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres und ist aufgeteilt in zwei Halbjahre (01.08.-31.01. und 01.02.-31.07.).
Ein Einstieg in den Unterricht ist in der Regel zu den Kündigungsterminen ( 31.07./31.10./31.01./30.04) möglich.
Einfach das Formular online ausfüllen und per Klick an uns senden!
Eine Anmeldung auf dem herkömmlichen Wege ist mit den folgenden Formularen möglich:
Grundlage des Unterrichts ist die Satzung, die Schulordnung und die Gebührensatzung der Musikschule in ihrer jeweils gültigen Fassung.
- Satzung der Musikschule Langenfeld ab 1. August 2024
- Schulordnung der Musikschule Langenfeld
- Gebührensatzung der Musikschule Langenfeld ab 1. August 2024
- Einzugsermäßigung und SEPA Lastschriftmandat
- Bildung und Teilhabe
Abmeldung / Kündigung
(Auszug aus der Satzung der Musikschule Langenfeld gültig ab 01.08.2024)
§ 6 - Ende der Unterrichtsangebote und Kündigung bzw.
Abmeldung
(1) Der Instrumental-/Hauptfachunterricht, der Theorieunterricht,
Ergänzungsfächer sowie Ensemblespiel sind zeitlich
nicht begrenzt.
Die Kündigung für die zuvor genannten Angebote ist schriftlich
oder elektronisch durch E-Mail zum 31.01., 30.04., 31.07.
und 31.10. mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum
Stichtag möglich.
(2) Der Elementarunterricht und die Musikwerkstatt enden
nach 2 Jahren.
Während der Laufzeit ist eine Kündigung schriftlich oder elektronisch
durch E-Mail zum 31.01. und 31.07. mit einer Kündigungsfrist
von sechs Wochen zum Stichtag möglich.
(3) Aus wichtigem Grund kann die Schülerin bzw. der Schüler
jederzeit schriftlich oder elektronisch durch E-Mail zum Monatsende
kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei
Umzug der Schülerin bzw. des Schülers oder bei Vorliegen einer
Erkrankung über einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten
vor. Die Voraussetzungen hat die Schülerin bzw. der Schüler
gegenüber der Musikschule nachzuweisen.
(4) Die Musikschule kann ohne Angabe von Gründen das Unterrichtsverhältnis
zum jeweiligen Kündigungstermin auflösen.
(5) Aus wichtigem Grund kann die Musikschule ohne Einhaltung
einer Kündigungsfrist zum Monatsende kündigen. Ein wichtiger
Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Schülerin bzw. der Schüler wiederholt gegen die Vorschriften
der Schulordnung verstößt oder durch besondere
Disziplinlosigkeit die Erreichung des Ausbildungszieles oder
den Erfolg des Unterrichts gefährdet
b) die Schülerin bzw. der Schüler wegen fehlender Begabung
oder mangelnden Fleißes den Anforderungen des Unterrichts
nicht genügt,