Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket Am 25. März 2011 hat der Bundespräsident die Gesetze zur Reform des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) und Sozialgesetzbuchs XII (SGB XII) unterzeichnet. Diese Reform beinhaltet auch Regelungen zur Gewährung von Leistungen aus den Bereichen der Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche. Leistungsberechtigte: • Schülerinnen und Schüler bis zum 25. Lebensjahr, die eine • Kinder in einer Kindertageseinrichtung Anspruch haben insbesondere:
Folgende Leistungen sieht der Gesetzgeber vor: Anträge stellen Sie bitte mit Hilfe des Antragsformulars (siehe unten) Eine direkte Beantragung bei den zuständigen Stellen ist ebenfalls möglich. Bei Fragen helfen Ihnen die benannten Ansprechpartner/ innen gerne weiter. Nähere Informationen zur Bildung und Teilhabe finden Sie auch auf der Internetseite Für SGB II - Kunden Jobcenter ME aktiv Für alle anderen Anspruchsberechtigten Sprechzeiten: Antragsformular: Antrag auf Bildung und Teilhabe Anlage A1 für Ausflüge und Klassenfahrten Anlage A4 für Mittagsverpflegung Bitte klären Sie, gerne auch telefonisch, ob für Sie weitere Anlagen (A2, A3, A5) erforderlich sind. Anträge und evtl. Anlagen bitte ausdrucken, ausfüllen und persönlich (mit Beratung) abgeben oder auf dem Postweg dem Referat Soziale Angelegenheiten zukommen lassen. Kunden des Jobcenters leiten die Anträge bitte an ME aktiv weiter. Druckversion: Flyer Bildungs- und Teilhabungspaket Stand: 01.08.2019 |
Ansprechpartner: | |
Bearbeitungsdauer: | |
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Zuständiges Amt: |
Stadt Langenfeld Rhld.
(Langenfeld (Rheinland))
Straße:
Konrad-Adenauer-Platz 1
PLZ/Ort:
40764
Langenfeld
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Wichtige Unterlagen: | |
Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |
Wichtige Dokumente: | |
Weiter Infos: |