Präsenz-Unterricht ab 12. April 2021
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung des Landes NRW erlaubt den Musikschulen Präsenzunterricht mit bis zu fünf SCHULPFLICHTIGEN Schüler/innen. Dies bedeutet - anders als vor den Osterferien - dass Vorschulkinder, Studenten, Auszubildende und Erwachsene NICHT in Präsenz unterrichtet werden dürfen.
Diese Verordnung hat bis zum 18. April 2021 Gültigkeit.
Sie/Ihr bekommt über Ihre/Eure Lehrkräfte in Kürze die nötigen Informationen zu Raum, Uhrzeit und Hygieneregeln.
Der Unterricht an den Außenstellen ist noch in Klärung - auch hierüber informieren Sie/Euch die Lehrkräfte.
Grundstufenunterricht (EMP/MFE), sowie Ensemble- bzw. Orchesterproben finden nach wie vor nicht statt.
Das Musikschulteam wünscht trotz der Widrigkeiten viel Freude beim Musizieren!